Mit einem Schweizer Möbel erwerben Sie etwas Gutes und Schönes von preisgerechter Qualität. Die Fabrikgarantie beträgt drei Jahre. Für Polsterbezugsmaterialien beträgt die Garantie ein Jahr. Die Garantieleistung erstreckt sich auf die Konstruktion, das Material und die Verarbeitung bei normaler, sachgemässer Benützung. Während der Garantiezeit besteht Anspruch auf Behebung allfälliger Mängel.
Nicht unter die Garantie fallen die Folgen einer Selbstbehebung von Schäden und Mängeln sowie normale Abnützungserscheinungen und naturbedingte Farbtonänderungen, ferner Erweichung des Polstermaterials