Neue Pflichten für Akteure auf dem Holzmarkt

By 11. März, 2022 No Comments
MöbelindustrieMöbelhandel
Alle betroffenen Produkte in 19 Kategorien sind im Anhang der Holzhandelsverordnung mit Zolltarifnummer und Warenbeschreibung aufgeführt.

Seit dem 1. Januar 2022 ist es in der Schweiz verboten, illegales Holz und die daraus gefertigten Produkte in Verkehr zu bringen. Die neue Holzhandelsregulierung verlangt von allen Marktakteuren, ihre Pflicht zur Sorgfalt einzuhalten. Wer in der Schweiz Holz und Holzerzeugnisse erstmalig in Verkehr bringt (sogenannte Erstinverkehrbringer), ist neu verantwortlich dafür, dass diese legal geerntet und gehandelt wurden. Um die Legalität nachzuweisen, bauen die betroffenen Unternehmen ein System der Sorgfaltspflicht auf, wenden es an und aktualisieren es regelmässig. Mehr Informationen auf

Quelle: News-Rohstoff Bundesamt für Umwelt BAFU

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