Die Bauarbeitenverordnung 2022 betrifft auch die Betriebe der Einrichtungsbranche

By 22. Dezember, 2021 No Comments
MöbelindustrieMöbelhandel

Am 1. Januar 2022 tritt die vom Bundesrat im Juni 2021 verabschiedete neue Fassung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft. Insbesondere das in Art. 4 der Verordnung verlangte Sicherheits- und Gesundheitskonzept wird den Betrieben der Einrichtungsbranche einiges abverlangen.

Sicherheits- und Gesundheitskonzept gemäss Art. 4 BauAV
Bereits heute wird verlangt, dass Bauarbeiten so zu planen sind, dass das Risiko von Berufsunfällen, Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist. Neu ist dies nach der Bauarbeitenverordnung 2022 auch mit einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept schriftlich zu dokumentieren (Art. 4).

Zur Erfüllung der ASA-Bestimmungen (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) stehen den Betrieben verschiedene Wege offen. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ist es am besten, sich einer Branchenlösung anzuschliessen.

Ein von der SUVA herausgegebenes Merkblatt informiert über die wichtigsten Änderungen.

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