XXXLutz: Oberstes Gericht kippt Steuerspar-Modell mit Malta

By 21. Januar, 2021 No Comments
Unternehmen
Erneute Niederlage vor Gericht wegen Malta-Modell.

Schon seit Jahren streitet sich die XXXLutz-Gruppe mit den österreichischen Finanzbehörden um Lizenzzahlungen an eine Tochtergesellschaft auf Malta, um auf diese Weise Steuern zu sparen. Jetzt hat der Konzern eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Auch der Verwaltungsgerichtshof in Wien hat kürzlich entschieden, dass ein solches Vorgehen unzulässig ist, und hat damit die Revision der XXXLutz-Gruppe abgelehnt. Vorher hatten bereits das österreichische Bundesfinanzgericht und der Verfassungsgerichtshof die XXXLutz-Klagen gegen die Finanzbehörden ähnlich entschieden.

Die XXXLutz-Gruppe versucht seit etlichen Jahren Steuern in Österreich dadurch zu sparen, dass die Rechte an den Konzern-Handelsmarken XXXLutz, Mömax und Möbelix bei der Tochtergesellschaft XXXLutz Marken GmbH liegen, die in Österreich und auf Malta registriert ist. Die österreichischen XXXLutz-Gesellschaften zahlen an diese Gesellschaft Lizenzgebühren. Laut einem Bericht des österreichischen Wirtschaftsblattes „Standard“ flossen so jährlich über 50 Mio. Euro nach Malta, die in Österreich offenbar nicht versteuert wurden.

Auf der Mittelmeerinsel, die als Steueroase gilt, muss XXXLutz weniger Steuern zahlen, weil das Land sechs Siebtel der fälligen Abgaben auf Lizenzgebühren zurückzahlt, wenn die Gesellschafter im Ausland sitzen. Bei einem Körperschaftssteuer-Satz von 35 Prozent „bleibt also eine mickrige Belastung von fünf Prozent“, so der „Standard“ in seinem Bericht vom 9. Januar 2021. Die Zeitung hatte das XXXLutz-Vorgehen bereits vor sieben Jahren nach diversen Recherchen öffentlich gemacht. Insgesamt seien auf diese Weise seit 2007 rund 400 Mio. Euro auf Malta gelandet, wo fast keine Steuern darauf angefallen waren, so die Zeitung.

In der Urteils-Begründung führte der Verwaltungsgerichtshof an, dass die Firma auf Malta nur acht Angestellte habe, die lediglich Verwaltungs-Aufgaben erledigen. Die wahre Markenführung – insbesondere die Werbelinie und die damit verbundenen Ausgaben – werde indes aus Österreich gesteuert.

Die Tätigkeiten der maltesischen Geschäftsführung gingen nicht über Support und Administratives hinaus. Vordergründiges Ziel der Konstruktion sei es, Steuern zu sparen. Die XXXLutz-Firma auf Malta sei mit zu geringen Befugnissen und personellen Kapazitäten ausgestattet. Wesentliche Entscheidungen zu Marke und Werbung würden in Österreich getroffen. Und deshalb seien die strittigen 56 Mio. Euro aus 2008 und 68 Mio. Euro aus 2009 in Österreich zu versteuern. Wörtlich heisst es im Urteil: „Das BFG hat somit zu Recht die Betriebsausgaben-Eigenschaft der von der Revisionswerberin unter dem Titel ,Lizenz-Zahlungen‘ geleisteten Beträge verneint.“

Quelle: www.moebelnews.de

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