Lohngleichheitsanalyse

By 6. Mai, 2020 No Comments
Möbelschweiz

Am 1. Juli 2020 treten die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes in Kraft. Bis Juni 2021 müssen Unternehmen ihre erste Analyse einreichen.
Die neuen Bestimmungen verpflichten Unternehmen mit 100 und mehr Angestellten, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Diese muss durch eine unabhängige Stelle überprüft und die Mitarbeitenden müssen über das Ergebnis informiert werden. Ab Inkrafttreten haben die Unternehmen ein Jahr Zeit, ihre Analyse durchzuführen. Danach muss die Lohngleichheitsanalyse alle vier Jahre wiederholt werden, es sei denn, die Analyse zeigt auf, dass kein unerklärbarer systematischer Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern feststellbar ist. Aufgrund der sogenannten Sunset-Klausel treten die Bestimmungen auf den 1. Juli 2032 automatisch wieder ausser Kraft.

Standard-Analyse-Tool Logib
Logib ist das Standard-Analyse-Tool des Bundes für Lohngleichheitsanalysen. Es ist kostenlos, anonym, sicher und einfach in der Anwendung. Logib basiert auf einer durch unabhängige Dritte bestätigten wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode.
Logib wird stetig weiterentwickelt mit dem Ziel, den Aufwand zur Durchführung von Lohngleichheitsanalysen weiter zu senken sowie die Nutzerfreundlichkeit und Sicherheit weiter zu erhöhen.
Logib ist international anerkannt und wurde von der UNO mit dem Public Service Award 2018 ausgezeichnet.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib.html

Quelle: Schweizerischer Treuhänderverband und www.ebg.admin.ch

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