Möbelhandelsaktivitäten sind Mitte März in fast ganz Europa zum Erliegen gekommen

By 7. April, 2020 No Comments
Möbelhandel

Im Zusammenhang mit den von einzelnen Regierungen verordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind die Möbelhandelsaktivitäten in fast allen europäischen Ländern seit Mitte März weitgehend zum Erliegen gekommen. In Deutschland hat die Bundesregierung zusammen mit den Ländern am 16. März Leitlinien zur weiteren Beschränkung der sozialen Kontakte im öffentlichen Leben vereinbart, die bis auf Weiteres auch die Einstellung des Einzelhandels in verschiedenen Segmenten vorsehen. Davon unberührt bleiben lediglich der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Banken, Tankstellen sowie der Grosshandel. Die Umsetzung soll möglichst zügig erfolgen, obliegt aber den einzelnen Bundesländern. In der Schweiz ist eine entsprechende Verordnung am 17. März in Kraft getreten und gilt bis zum 19. April. In Österreich und Frankreich ist die Schliessung aller nicht für die Grundversorgung notwendiger Geschäfte bereits einen Tag früher und damit zum 16. März erfolgt. In Österreich sollen die Massnahmen zunächst für eine Woche und in Frankreich bis auf Weiteres gelten. In anderen Nachbarländern wie Belgien, Tschechien und Polen gelten die Einschränkungen im Einzelhandel seit dem 14. März. In Tschechien wurde die Schliessung zunächst bis zum 24. März und in Belgien bis zum 3. April angeordnet. In Polen gilt die Massnahme bis auf Weiteres. Auch in Spanien bleiben die Geschäfte vom 14. bis 26. März geschlossen. Die italienische Regierung hatte bereits am 11. März die Schliessung aller nicht für die Grundversorgung notwendiger Geschäfte vom 12. bis zum 25. März angeordnet. Auch in verschiedenen südosteuropäischen Staaten wie Bulgarien und Griechenland wurde die Schliessung der Geschäfte für zwei Wochen ab dem 13. bzw. 14. März verfügt.

Quelle: EUWID

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